Basisgrenzwerte sind Grenzwerte für den persönlichen Schutz, welche die maximal erlaubte Exposition des ganzen Körpers oder von Teilen des Körpers gegenüber den Emissionen von felderzeugenden Geräten und Anlagen angeben. Diese Art des Grenzwertes beinhaltet Sicherheitsfaktoren und dient als Grundlage zur Begrenzung der persönlichen Exposition. Die Basisgrenzwerte basieren auf erwiesenen biologischen Wirkungen. Die Einhaltung der Basisgrenzwerte kann nur zum Teil durch direkte Messung überprüft werden.
Je nach Frequenz werden die folgenden physikalischen Größen zur Angabe der Basisgrenzwerte für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder herangezogen (ICNIRP: [1], [2], [3], [4] vergleiche auch Tabelle "Basisgrenzwerte"):
Die magnetische Flussdichte und die Leistungsdichte können am exponierten menschlichen Körper direkt gemessen werden.
Für den Frequenzbereich von 0,3 bis 10 GHz und für die lokale Exposition des Kopfes wird mit der Spezifischen Absorption (SA) ein zusätzlicher Basisgrenzwert empfohlen, um durch thermoelastische Expansion bedingte Höreffekte (vgl. Mikrowellenhören) einzuschränken oder zu vermeiden. Danach sollte die SA bei gepulsten Expositionen 10 mJ/kg bei Beschäftigten und 2 mJ/kg für die Normalbevölkerung nicht überschreiten, gemittelt über je 10 g Gewebe (ICNIRP, S. 80, Anmerkung 7).
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