Grenzwerte

Für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern gibt es keinen international bindend anzuerkennenden Sicherheitsstandard. Stattdessen werden verschiedene internationale Grenzwert-Empfehlungen, die auf unterschiedlicher Basis entwickelt wurden, in jedem Land in eigene nationale Empfehlungen oder rechtlich bindende Vorschriften überführt. An einer internationalen Harmonisierung der Grenzwerte sowie der zu ihrer Überprüfung notwendigen Messvorschriften wird seit Jahrzehnten gearbeitet. Dies wird auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt (Link). Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch nationale Behörden überwacht. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur (BNetzA) (Quellen: Prüf- und Messdienst der BNetzA, Monitoring der BNetzA).

Die WHO plant die Bereitstellung einer aktuellen Übersicht über die weltweit angewandten Standards zur Begrenzung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern in ihrem „Global Health Observatory” (GHO) Webportal (siehe WHO International EMF Project Progress Report 2014-2015, S. 14). In Europa gibt es verschiedene EMF-Richtlinien, wie z. B. die EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG, die von den einzelnen Ländern der EU in nationales Recht umgesetzt wurden. In Deutschland ist die Einhaltung der Grenzwerte in den Bereichen niederfrequenter und hochfrequenter Felder durch die Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV gesetzlich geregelt.

EMF-Grenzwerte können entweder die Grenzen der Emission eines Geräts bzw. einer Anlage bestimmen oder die Grenzen der menschlichen Exposition gegenüber Feldern (Immission), die solche Geräte in der Umgebung des Menschen oder am Arbeitsplatz erzeugen. Bei der Anwendung der Grenzwerte sollte dementsprechend zwischen Referenzwerten (für die Emission) und Basisgrenzwerten (für die Immission) unterschieden werden. Je nach Frequenz dienen verschiedene physikalische Größen zur Angabe dieser Grenzwerte (siehe Basisgrenzwerte und Referenzwerte).