Risikomanagement

Unter Risikomanagement werden Entscheidungen und Maßnahmen zur Reduzierung und Regulierung von Risiken verstanden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Besorgnis der Bevölkerung zu berücksichtigen. Die Regierungen der einzelnen Länder erlassen Gesetze auf der Grundlage von Empfehlungen, die wissenschaftliche Forschungsergebnisse berücksichtigen. Darüber hinaus wird Vorsorge nach dem Vorsorgeprinzip getroffen.

Vorsorgeprinzip

Es gibt keine einheitliche Definition für das Vorsorgeprinzip (eng. precautionary principle). Die Europäische Kommission definiert es folgendermaßen:
„Das Vorsorgeprinzip ermöglicht eine schnelle Reaktion angesichts möglicher Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder aus Gründen des Umweltschutzes. In den Fällen, in denen die verfügbaren wissenschaftlichen Daten keine umfassende Risikobewertung zulassen, ermöglicht der Rückgriff auf dieses Prinzip beispielsweise die Verhängung eines Vermarktungsverbots oder sogar den Rückruf etwaig gesundheitsgefährdender Produkte.“

In Deutschland erstellt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Empfehlungen für Vorsorgemaßnahmen, um über die Grenzwerte, die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt sind, hinaus die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern zu verringern. Dabei werden Ratschläge zu persönlichen Verhaltensweisen gegeben, wie beispielsweise Abstand zu Expositionsquellen zu halten, die Dauer der Einwirkung zu reduzieren und strahlungsarme Geräte zu verwenden.