Grenzwerte in Deutschland (berufliche Exposition)

Am Arbeitsplatz gelten besondere Regelungen. Hier dürfen die Grenzwerte der Exposition der Allgemeinbevölkerung überschritten werden. Auf europäischer Ebene trat am 26. Juni 2013 die EU-Richtlinie 2013/35/EU über „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)“ in Kraft. Die dort getroffenen Festlegungen sollen von allen EU-Mitgliedsländern durch entsprechende Rechts- oder Verwaltungsvorschriften bis zum 1. Juli 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Festlegungen stützen sich auf die Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP). In der Richtlinie werden in einer Reihe von Tabellen für verschiedene Frequenz-Bereiche zwischen 0 Hz und 300 GHz folgende Werte angegeben:

Die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, Kontaktströme und induzierte Ströme durch Gliedmaßen werden einzeln behandelt.

In Deutschland ist der Schutz der Beschäftigten derzeit maßgeblich durch die Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) vom 1. Juni 2001 geregelt. Es werden vier verschiedene Expositionsbereiche definiert, in denen höhere Werte als die in der 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung festgelegten Grenzwerte zugelassen sind:

Für die verschiedenen Expositionsbereiche werden in der BGV B11 abgeleitete Grenzwerte angegeben, die unter Berücksichtigung verschiedener Sicherheitsfaktoren aus den Basisgrenzwerten berechnet wurden (siehe Tabelle „Abgeleitete Grenzwerte“). Selbst unter Worst-Case-Expositionsbedingungen am Arbeitsplatz sind die abgeleiteten Grenzwerte so festgelegt, dass die Basisgrenzwerte nicht überschritten werden. Für gepulste elektromagnetische Felder gelten besondere Regelungen. Der Gefahrbereich ist besonders zu kennzeichnen und zu sichern. Wenn in ihm gearbeitet wird, ist eine unzulässige Exposition durch eine persönliche Schutzausrüstung auszuschließen.

Die Arbeitgeber müssen darüber hinaus besondere Maßnahmen treffen, um Träger von aktiven und passiven Körperhilfsmitteln (zum Beispiel Herzschrittmachern oder metallischen Implantaten) vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Beispielhaft sind in der folgenden Tabelle die abgeleiteten Grenzwerte in den verschiedenen Frequenzbereichen für den Expositionsbereich 1 zusammengefasst.

Abgeleitete Grenzwerte für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder sowie eingekoppelte hochfrequente Ströme im Bereich 0 Hz–300 GHz für den Expositionsbereich 1 (nach BGV B11, Anlage 1)

Im Frequenzbereich von 10 MHz bis 110 MHz können im menschlichen Körper hochfrequente Ströme eingekoppelt werden, durch die die Basisgrenzwerte (in dem Fall SAR-Werte) in den Extremitäten überschritten werden können. Aus diesem Grund ist in der BGV B11 zusätzlich zu den in der Tabelle angegebenen Feldstärken ein Grenzwert für Ströme durch die Extremitäten festgelegt. Der zulässige Wert für eingekoppelte hochfrequente Ströme beträgt 100 mA für den Expositionsbereich 1.
Die zulässigen Kontaktströme und Berührungsspannungen sind im Frequenzbereich von 0 Hz bis 1 MHz gesondert geregelt (siehe Tabelle, gilt für alle Expositionsbereiche).

Zulässige Kontaktströme und Berührungsspannungen (nach BGV B11, Anlage 1)

Für gepulste Felder gilt ein besonderes Bewertungsverfahren, das in Anlage 2 der BGV B11 beschrieben ist. Für Arbeitsplätze an Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern, wie z. B. bei der Magnetresonanztomographie, gelten spezielle Grenzwerte, die in der folgenden Tabelle wiedergegeben sind:

Zulässige Werte für die magnetische Flussdichte bei Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern (nach BGV B11, Anlage 2)

Alle in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 getroffenen Festlegungen werden in Zukunft durch neue Rechts- oder Verwaltungsvorschriften abgelöst, da die oben bereits erwähnte EU-Richtlinie 2013/35/EU von allen EU-Mitgliedsländern bis zum 1. Juli 2016 in nationales Recht umgesetzt werden soll. An der entsprechenden Umsetzung wird in Deutschland zurzeit gearbeitet.