Mikrowellenhören

Als ein Sonderfall der nachgewiesenen akuten Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist das sogenannte Mikrowellenhören zu betrachten. Es tritt bei Feldern im Bereich von 200 MHz bis 6,5 GHz auf, die kurze starke Pulse unter 30 Mikrosekunden Dauer und lange Intervalle zwischen den Pulsen aufweisen (wie typischerweise bei Radar-Signalen). Die Wahrnehmungen werden als summende, klickende oder knackende Geräusche beschrieben. Die Wirkung wird durch thermoelastische Wellen verursacht, die durch die Absorption der Energie der Pulse im Gehirngewebe entstehen und das Innenohr im hörbaren Frequenzbereich mechanisch stimulieren.

Die Wahrnehmungsschwelle hängt von der Energieflussdichte pro Puls und nicht von der zeitlich gemittelten Leistungsflussdichte des Gesamtsignals ab. Beispielsweise liegt die Schwelle bei 2,45 GHz für Puls-Längen von weniger als 30 Mikrosekunden bei einer Energiedichte der Exposition von 100-400 mJ/m², was einer spezifischen Absorption (SA) von 4-16 mJ/kg entspricht. Die SA wird zur Bewertung der Exposition bei kurz gepulsten Signalen, wie beim Radar, anstelle der SAR verwendet. Es gibt jedoch Angaben, dass während eines solchen kurzen 30-Mikrosekunden-Pulses bei den o.g. SA-Werten SAR-Spitzenwerte von 130-520 W/kg im Gehirn auftreten (vgl. ICNIRP S. 72 und S.84). Die Empfehlungen der ICNIRP sehen im Frequenzbereich von 300 MHz bis 10 GHz spezielle Begrenzungen für die gepulste Exposition vor, die für die Allgemeinbevölkerung bei einer spezifischen Absorption von 2 mJ/kg und im Arbeitsbereich bei 10 mJ/kg liegen (vgl. Basisgrenzwerte). Bei den Referenzwerte liegen entsprechende Begrenzungen für die Leistungsdichte im Bereich der Pulse vor. Demnach ist Mikrowellenhören bei Einhaltung der ICNIRP-Grenzwerte nur in unmittelbarer Nähe leistungsstarker Radar-Anlagen (d.h. im Arbeitsbereich) möglich. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt BAFU (S.10) gibt eine niedrigere Wahrnehmungsschwelle als die ICNIRP an und bemerkt, dass auch bei eingehaltenem ICNIRP-Grenzwert mit Mikrowellenhören zu rechnen ist.

Radio-, Fernseh- und Mobilfunk-Signale können dagegen kein Mikrowellenhören hervorrufen, weil die Puls-Muster dieser Signale nicht mit Radar-Signalen vergleichbar sind und die Energieflussdichten pro Puls zu gering sind (bzw. im Falle analoger Radiosignale, weil dort gar keine Pulse vorliegen). Es liegen daher auch keine Hinweise auf entsprechende Wahrnehmungen bei alltäglicher Exposition z.B. gegenüber Feldern des Mobilfunks vor (vgl. BAG, S.11).