Studientyp: Gesetzestext/Richtlinie/Empfehlung

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Stand: Neugefasst durch Bek. v. 14.8.2013 I 3266 Richtlinie

[Twenty-sixth Ordinance for the Implementation of the Federal Immission Control Act (Ordinance on Electromagnetic Fields - 26. BImSchV). Status: Recast by Announcement from 14.8.2013 I 3266]

1996

Zusammenfassung

Die Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, Niederfrequenzanlagen und Gleichstromanlagen nach Absatz 2. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Die Verordnung berücksichtigt nicht die Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene Implantate.

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