Die allgemeine Verwaltungsvorschrift konkretisiert Teile der 26. BImSchV. Sie beschreibt die Anforderungen an Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen bei der Errichtung und wesentlichen Änderung, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren. Sie dient der zuständigen Behörde als Entscheidungsgrundlage.
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