Studientyp: Gesetzestext/Richtlinie/Empfehlung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) und Begründung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) Richtlinie

[General administrative regulation for the implementation of the council regulation on electromagnetic fields - 26. BImSchV (26th BImSchVVwV) and reasoning of the general administrative regulation for the implementation of the council regulation on electromagnetic fields - 26. BImSchV (26th BImSchVVwV)]

2016, BAnz AT 03.03.2016 B5

Zusammenfassung

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift konkretisiert Teile der 26. BImSchV. Sie beschreibt die Anforderungen an Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen bei der Errichtung und wesentlichen Änderung, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren. Sie dient der zuständigen Behörde als Entscheidungsgrundlage.

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